Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab dem 11.12.2023 ist bei leichten Erkrankungen das Feststellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über einen telefonischen Kontakt mit unserer Praxis möglich. Hierfür können Sie gerne über unten untenstehenden Link (Buchungszeiten tgl. 07.30-09.30) ein Telefonticket ziehen und auf unseren Rückruf warten.

Wir arbeiten die Tickets der Reihe nach ab. Sie können jederzeit einsehen, wie viele Patienten vor Ihnen zurückgerufen werden und damit die ungefähre Wartezeit abschätzen. Bitte halten Sie ihre Versichertenkarte bereit und achten Sie darauf, dass Sie unter der von Ihnen angegebenen Rückrufnummer auch erreichbar sind.

Um die AU abschließend erstellen und versenden zu können, muss ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen worden sein. Dies kann auch später (z.B. wenn sie sich einen Durchschlag der AU für Ihre Unterlagen abholen) erfolgen. Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, die Versichertenkarte bei uns einlesen zu lassen.

Voraussetzungen für eine telefonische AU

  • Sie sind fester Patient bei uns
  • Es handelt sich um eine leichte Erkrankung
  • Die Dauer der AU beträgt voraussichtlich nur bis zu 2 Tage
  • Die Verlängerung einer bestehenden AU ist telefonisch nicht möglich
  • Es wurde dieses Quartal noch keine telefonische AU ausgestellt  

Wichtig: Ärztliche Atteste, die über den Wert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinausgehen (z.B. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) können nicht ohne persönlichen Arztpatientenkontakt erstellt werden. Dasselbe gilt für Atteste zur Schulunfähigkeit. 

Auch können wir über diesen telefonischen Kontakt keine Blutwerte oder Befunde besprechen und keine Rezepte oder Verordnungen ausstellen. Hierfür nutzen Sie bitte die Sprechstunde.

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